

Regeln & Sicherheit
Alles, was du wissen musst, bevor du auf’s Bike steigst
Alles, was du für dein Bikepark-Abenteuer wissen musst: Sicherheitsregeln, Schutzausrüstung, Bike-Anforderungen und wichtige Hinweise für ein faires und respektvolles Miteinander auf den Trails.
Regeln
Fair Play
- Fahre im Bikepark nur mit gültigem Ticket
- Nimm deinen Müll wieder mit, lass keine Abfälle in der Natur zurück. Mülleimer findest du an der Tal- und Bergstation.
- Nimm Rücksicht auf andere Bergsportler und Tiere. Es kommt vor, dass du freilaufenden Tiere auf den Trails begegnest.
- Nimm Rücksicht auf langsamere Biker – ohne Drängeln, ohne Überholen.
- Folge stets den Anweisungen des Bikepark- und Seilbahn-Personals
Trail - Regeln
- Auf allen Bikeparktrails und dem Slopestyle besteht die Pflicht einen Helm und Knie-Protektoren zu tragen. Wir empfehlen dir einen Fullface-Helm und weitere geeignete Schutzausrüstung.
- Fahre nur mit einem technisch einwandfreiem für Bikepark zugelassenen Mountainbike (Freeride- oder Downhillbike).
- Fahre nur auf den markierten Trails. Das Fahren neben den Trails ist strengstens verboten.
- Fahre auf den Trails nur bergab. Das Bergauffahren und -schieben ist auf allen Trails verboten.
- Passe deine Geschwindigkeit der Beschaffenheit des Trails und der Witterung an.
- Überschätze dich und andere nicht. Fahre nur Trails, die deinem Können und deiner Kondition entsprechen.
- Schaue beim Wiedereinfahren in den Trail nach oben, von oben kommende Biker haben Vorfahrt.
- Halte schwer einsehbaren Stellen frei. Bleibe nicht hinter Kuppen oder Kurven auf dem Trail stehen.
- Befahre North Shores (Holzkonstruktionen) nur bei trockenen Verhältnissen, es besteht Rutschgefahr.
- Fahre nur so schnell, dass du jederzeit anhalten kannst.
- Beachte Hinweistafeln und Warnschilder. Streckenteile können aufgrund von Schäden oder Wartungsarbeiten gesperrt sein.
- Fahre nicht mit Kindersitzen oder Fahrradanhängern.
Bei Missachtung der Regeln kann die Liftkarte entzogen und ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
Sicherheit
Benötigte Ausrüstung
Trage immer einen Helm und Knie-Protektoren, wir empfehlen dir einen Fullface-Helm und zusätzlich Ellenbogen-, Brust- und Rückenprotektoren. Fahre nur mit einem für den Bikepark zugelassenen Bike. In unserem Bikeshop kannst du dir passende Schutzausrüstung und Bikes ausleihen.
Notfalletiketten
Bitte Notfalletiketten beachten. Sie befinden sich auf Trails und Kreuzungen und beinhalten wichtige Informationen zu deinem Standort, falls mal etwas schief geht.
Verhalten bei Unfällen
Notfallnummer: +43/5476/53077-25
- Sperre die Unfallstelle ab.
- Leiste Erste Hilfe.
- Verständige den Rettungsdienst.
Wichtig: Gib den nächstgelegenen Rettungspunkt und den Streckennamen an.
Notfall-App "SOS EU ALP"
Die App ist für all jene Naturliebhaber und Freizeitsportler in Tirol gedacht, die sich gerne im Freien und in den Bergen bewegen und über ein Smartphone mit iOS oder Android Betriebssystem verfügen. Sie ist die einzige Notfall-App, die direkt an die Leitstelle Tirol angeschlossen ist.
Die wichtigsten Funktionen im Notfall umfassen:
- Automatische Übermittlung der Personen- und Standortdaten (GPS-Koordinaten) an die Leitstelle Tirol per Internet oder SMS
- Herstellen einer Telefonverbindung zur Leitstelle Tirol
Bikepark Bedingungen
Es gelten die Benutzungsbedingungen des Bikepark Serfaus-Fiss-Ladis. Diese sind in der jeweils gültigen Fassung unter Bikepark Regeln & Sicherheit abrufbar sowie an der Kassa und im Startbereich der einzelnen Strecken des Bikepark ausgehängt.
Die Benutzung des Bikepark Serfaus-Fiss-Ladis erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Benutzungsbedingungen.
- Kinder unter 10 Jahren dürfen den Bikepark Serfaus-Fiss-Ladis nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson benutzen.
- Jugendliche von 10 bis 16 Jahren dürfen den Bikepark Serfaus-Fiss-Ladis gegen Vorlage einer Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten ohne erwachsene Begleitung benutzen. Ohne vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung wird der Zutritt zum Bikepark verweigert.
- Das Befahren der Trails und der Bikepark Areas erfolgt auf eigene Gefahr!
- Bei Unfällen oder Sachbeschädigungen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Wir empfehlen eine Unfallversicherung inkl. Hubschrauber-Bergrettung und eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten abzuschließen.
- Den Anweisungen des Bikepark- und Seilbahn-Personals ist zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bei gesperrten Trails (Hinweisschild im Startbereich oder vor einem Trail-Abschnitt) gilt ein absolutes Fahrverbot. Teile der Trails befinden sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr - hier gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Bei Missachtung der Regeln kann die Liftkarte entzogen und ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
- Tickets sind nicht übertragbar.
- Verlorengegangene Ticket werden nicht ersetzt.
- Die Zugangskontrolle erfolgt durch das Seilbahn-Personal und kontaktlose Lesegeräte.
- Jede missbräuchliche Verwendung der Tickets hat einen sofortigen Entzug und Einbehaltung der Tickets zur Folge.
- Den Anweisungen unseres Bikepark- und Seilbahn-Personals ist nachzukommen.
- Laut Eisenbahnerhaftpflichtgesetz, darunter fallen die Seilbahnen Serfaus-Fiss-Ladis, erhalten nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz.
- Bei unvorhergesehenen Wettersituationen, wie Wind und Gewitter oder technische Probleme an den Seilbahnen, die aus Sicherheitsgründen zur Einstellung des Fahrtbetriebs führen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Tickets.
- Aufgrund von Schäden oder Wartungsarbeiten kann es zu vorübergehenden Trailsperrungen kommen. Durch ein eingeschränktes Trailangebot besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Vergünstigung der Tickets.
- Welche Trails gesperrt sind, erfahrt ihr unter Trail Status.
- Gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung kann eine Erstattung des Tickets erfolgen. Die Erstattung wird anteilig der genutzten Tage ab Gültigkeit der ärztlichen Bescheinigung gewährt.
- Die einzelnen Leistungen, zu denen berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.